Von unserem Mitarbeiter Peter Sliwka Teuer zu stehen kommt einen 29-jährigen Mann die Übernachtung im ehemaligen Gasthaus “Fortuna” in Form einer illegalen Hausbesetzung. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu einer besonderen Form der Geldstrafe (15 Tagessätze zu je zehn Euro), eine so genannte Verwarnung mit Strafvorbehalt, verurteilt. Die Strafe muss er nur bezahlen, wenn er gegen die Bewährungsauflage verstößt: 150 Euro an einen Verein zu bezahlen, der sich um das Schicksal obdachloser Frauen kümmert.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, am Abend des 17. Januar 2004 nach einer Demonstration gegen Neonazis in der Freiburger Innenstadt gemeinsam mit anderen Demonstranten das zum Abriss vorbereitete ehemalige Gasthaus “Fortuna” in der Basler Straße bis zum nächsten Mittag besetzt zu haben. Darüber hinaus soll er aus einem Fenster eine Flasche in Richtung eines Polizisten geworfen haben. Laut Anklage ein gemeinschaftlich begangener, schwerer Landfriedensbruch.
Der Angeklagte, ein ehemaliger Wagenburgler mit derzeit festem Wohnsitz fern von Freiburg, ist sich keiner Schuld bewusst: “Eine Besetzung sieht anders aus. Hier hatte niemand einen Schlafsack oder Möbel mitgebracht. Das war lediglich eine spontane Party mit viel Alkohol.” Der 29-Jährige gibt zu, die Nacht im Haus verbracht zu haben und verrät nicht ohne Freude: “Ich habe in dieser Nacht dort meine jetzige Freundin kennen gelernt und hatte anderes zu tun, als Flaschen zu werfen.”
Die Tatsache, dass eine Polizistin den Angeklagten kurze Zeit nach einem Flaschenwurf aus dem entsprechenden Fenster blicken sah, bewies nicht, dass er der Werfer gewesen sein muss. Nachweislich aber hatte der Angeklagte das Haus am nächsten Tag freiwillig und friedlich verlassen. Anschließend war er von der Polizei ohne Gegenwehr festgenommen und für knapp 24 Stunden festgehalten worden.
Der Staatsanwalt hielt nach der Beweisaufnahme nur noch einen Hausfriedensbruch für erwiesen und forderte eine Geldstrafe von 300 Euro gefordert. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer an die 24-stündige Arrestierung seines Mandanten als unmittelbare Folge des Hausfriedensbruchs erinnert und deshalb eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beantragt. Ein Antrag, dem das Gericht schließlich folgte.
Quelle: Badische Zeitung vom Freitag, 22. Juli 2005