Von unserem Mitarbeiter Peter Sliwka Hausfriedensbruch soll ein Philosophiestudent in der Kreisgeschäftsstelle der CDU in der Eisenbahnstraße begangen haben, als er am Nachmittag des 21. Januar 2004 mit Gleichgesinnten die Büros betrat und mit einem CDU-Politiker über Studiengebühren diskutieren wollte. Gestern stellte ein Strafrichter des Amtsgerichts das Verfahren nach der Vernehmung von Zeugen ein, auf Vorschlag des Verteidigers und mit Zustimmung der Staatsanwältin.
Der 21. Januar war der zweite große Protesttag gegen Studiengebühren. Nach Auflösung einer Menschenkette hatten sich etwa 400 Studenten vor der Kreisgeschäftsstelle der CDU versammelt. Rund 60 Studenten “besetzten” die Büros und forderten “bestimmt und friedlich”, so der Einsatzleiter der Polizei, einen CDU-Politiker zu sprechen. Der Einsatzleiter ließ sich daraufhin mit dem CDU-Kreisgeschäftsführer und Landtagsabgeordneten Klaus Schüle verbinden.
Der war auf dem Weg nach Lörrach und nicht gewillt, sich den Fragen der Studenten zu stellen. Er forderte stattdessen die umgehende Räumung der Geschäftstelle. Der Einsatzleiter plädierte jedoch für eine gewaltfreie Lösung und bat Schüle mehrfach, sich den Fragen der Studenten zu stellen. Der verwies sie sodann an den CDU-Kreisvorsitzenden Gundolf Fleischer. Nachdem klar war, dass dieser nicht kommen konnte, kehrte Schüle nach Freiburg zurück und gewährte den Studenten eine Audienz von 30 Minuten.
Danach verließen sie die Büros so friedlich, wie sie gekommen waren. Zwei Tage später erstattete Schüle Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls. Eine Kamera sei entwendet worden und damit gemachte Bilder ins Internet gestellt worden.
Wie es zur so genannten Besetzung gekommen war, konnten gestern weder der Angeklagte noch die Zeugen schildern. Sie waren später dazugekommen, als die Türen offen und ihre Kommilitonen bereits in den Büros waren. Auf die Strafanzeigen Schüles hin forderte die Staatsanwaltschaft das Amtsgericht zum Erlass von vier Strafbefehlen gegen vier Studenten auf; dieses gab nur einem Antrag statt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin gab das Landgericht ihr nur im Fall des Philosophiestudenten Recht gegeben. Die gestern erfolgte Einstellung des Verfahrens wurde von den zahlreichen Zuschauern im Gerichtssaal mit Applaus quittiert.
Quelle: Badische Zeitung vom Donnerstag, 30. Juni 2005