Berlin/München - Das Verbot des für den 20. August geplanten Gedenkmarsches für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel sieht die SPD als Erfolg des neuen Versammlungsrechts. Nachdem das Verwaltungsgericht Bayreuth des Verbot des Neonazi-Aufmarschs durch das Landratsamt bestätigt hat, lobte der stellvertretende Vorsitzende der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Hacker, am Donnerstag die neuen Regelungen. Sie seien eine wirksame Grundlage, um die "unerträglichen" Kundgebungen der rechten Szene in Wunsiedel zu beenden.
Heß wird in der rechtsextremen Szene als "Märtyrer" verehrt. Hitlers langjähriger politischer Weggefährte, 1946 in Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt, hatte sich 1987 im Alter von 93 Jahren im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau das Leben genommen. Wunsiedel wurde zu einer Art Wallfahrtsort von Rechtsextremisten. Der "Führer-Stellvertreter" war 1941 in einer spektakulären Aktion nach Großbritannien geflogen, um auf eigene Faust einen Separatfrieden auszuhandeln.
Durch die Verherrlichung von Rudolf Heß als "Märtyrer" billigten die Veranstalter die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft, erklärte das Gericht. Diese Umkehrung der Täter-Opfer-Beziehung ignoriere historische Fakten. Sie verhöhne die wirklichen Opfer und beeinträchtige deren Würde in einer nicht hinnehmbaren Weise. In der Vergangenheit war Wunsiedel am 20. August regelmäßig zum Schauplatz rechter Aufmärsche geworden. Verbote dieser Veranstaltungen hatten vor der Veränderung des Versammlungsrechts bei Gericht keinen Bestand. (APA/AP/dpa)
Quelle: derStandard.at vom Donnerstag, den 28. Juli 2005
Weitere Infos gibt es auf unserer Übersichtsseite gegen die Heß-Märsche.