Am 27.07. beginnt der Prozess zwischen der Stadt Freiburg und dem Förderverein Subkultur, mit dem die Stadt die Räumung der KTS in der Basler Straße 103 erreichen will. Mit dem im Zivilrecht üblichen Gütetermin will das Gericht Chancen zu einer außergerichtlichen Einigung ausloten. Hintergrund ist die Kündigung der Deutschen Bahn Immobilien AG.
Von Seiten der KTS wurden mittlerweile durchaus Chancen für eine gütliche Lösung des Konflikts und einen langfristigen Verbleib in der Basler Straße 103 gesehen. Grund für diese Einschätzung waren vor allem drei Punkte:
1. Die Kündigungsgründe der DB erweisen sich bei näherem Hinsehen als wenig stichhaltig. Hierfür spricht auch die vom Klagevertreter der Stadt beantragte Verschiebung des Prozessbeginns mit der Begründung, dass weitere Ermittlungen zu der Liste der Vorfälle seitens der Bahn notwendig wurden.
2. Der Rückhalt für das Projekt KTS in weiten Kreisen der Bevölkerung ist immens. Erinnert sei nur an die Love or Hate-Parade im März als über 2500 Menschen für den Erhalt der KTS demonstrierten.
3. Seit Mitte März finden alle öffentlichen Veranstaltungen der KTS wieder in den Räumen in der Basler Straße statt. In diesem Zeitraum kam es weder zu Beeinträchtigungen des Bahnbetriebs noch zu anderen gravierenden Vorfällen. Gleichzeitig fanden regelmäßige Gespräche zwischen Stadtverwaltung und KTS-Ini statt. Dabei wurde von Seiten der Stadt immer wieder beteuert, sich für den Erhalt der KTS in der Basler Straße einzusetzen, auch da es für sehr unwahrscheinlich gehalten wird einen Ersatzstandort zu finden. Seit einigen Wochen verhandeln sogar Stadtverwaltung und DB-Immobilien wieder über den Verbleib der KTS.
In dieser Situation droht das Liegenschaftsamt mit einer erneuten fristlosen Kündigung. Diesmal wird jedoch versucht, die formaljuristischen Fehler der ersten Räumungsklage nicht mehr zu begehen, weshalb dem Förderverein Subkultur eine mietrechtliche Abmahnung ausgesprochen wird. Grund sind jetzt auch nicht mehr die Beschwerden der Deutsche Bahn, sondern eine angebliche Ruhestörung. Hierzu soll gesagt sein, das einzelne Nachbarn schon den Einzug der KTS aufgrund möglicher Lärmbelästigung auf dem Klageweg zu verhindern versuchten, jedoch an einem städtischen Lärmschutzgutachten scheiterten. So war der Lärm, den ein Veranstaltungsbetrieb wie die KTS in Maßen mit sich bringt, in den letzten Jahren kein Thema mehr.
Allerdings häuften sich in letzter Zeit Beschwerden eines Anwohners, selbst wenn in der KTS keine Veranstaltungen stattfanden. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde uns versichert, dass Beschwerden von dieser Seite nicht mehr ernst genommen würden.
Dass jetzt eine Beschwerde über Ruhestörung, die nach unserem Wissen nur von diesem Anwohner ausgegangen sein kann, der Grund für eine Kündigungsdrohung wird, lässt den Eindruck entstehen, dass hier ein Vorwand gesucht wird, eine vage Räumungsklage zu retten und die KTS endgültig aus der Basler Straße zu vertreiben.
Ein solches Vorgehen der Verwaltung macht die Verhandlungen mit der KTS zu einer Farce und missbilligt die erfolgreichen Bemühungen von KTS-Ini, VeranstalterInnen und deren BesucherInnen, Störungen des benachbarten Bahnbetriebs zu verhindern.
Wir rufen deshalb die Gemeinderäte, Fraktionen, sowie den Oberbürgermeister Dieter Salomon dazu auf, sich für den Erhalt der KTS einzusetzen und die Gelegenheit des Gütetermins zu nutzen, um die Räumungsklage zurückzuziehen.
KTS-Ini