HEIDELBERG (lsw). Ein Lehramtsanwärter, der wegen Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Initiative nicht zum Schuldienst zugelassen wurde, hat laut seinem Anwalt am Dienstag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen diese Entscheidung geklagt. Kultusministerin Schavan (CDU) hatte die Ablehnung damit begründet, diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die GEW sprach von einem politischen Berufsverbot.
Quelle: Badische Zeitung vom Mittwoch, 1. Dezember 2004