Seit 1995 steht die Wochenzeitung "Junge Freiheit" im Visier des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens. In einem Alleingang versucht das dortige Innenministerium politisch durchzusetzen, eine unbequeme konservative Wochenzeitung von staatlicher Seite öffentlich unter permanenten Verdacht zu setzen, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu befördern. Seither gibt es eine Verfassungsbeschwerde der "Jungen Freiheit" wegen Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit durch Verfassungsschutzberichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei wird die Zeitung vom Generalbundesanwalt a. D. Alexander von Stahl vertreten. Somit ist Ihre Behauptung ("Beobachtung vom Bundesverfassungsschutz") falsch. Hinzu kommt, dass ausgerechnet in der jüngsten Ausgabe der "Jungen Freiheit", ein Professor der Alma Mater zu Freiburg, Dr. Bernd Raffelhüschen, ein ganzseitiges Interview gab. Somit wäre Dr. Raffelhüschen - gemäß Ihrer Aussage - untragbar für den Universitätsdienst und müsste entlassen werden.
Marcus Haberstroh, Freiburg
(Marcus Haberstroh schreibt Artikel für die Junge Freiheit, Anmerkung der Antifa)
Quelle: Badische Zeitung vom Donnerstag, 20. November 2003