Ein junger Wagenburgler, der im Juli eine unangemeldete Technoparty am Opfinger Baggersee hatte steigen lassen wollen, ist am Donnerstagmorgen nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen. Er war wegen Verstoßes gegen das Waldgesetz und gegen die Polizeiverordnung angeklagt worden und legte ein ärztliches Attest vor, das ihm bescheinigte, verhandlungsunfähig zu sein. Daraufhin rief der Richter die Arztpraxis an und erhielt von der Sprechstundenhilfe die Auskunft, der Patient leide an einer psychovegetativen Störung. Das hatte ihn jedoch nicht davon abgehalten, am gleichen Morgen in ein Auto zu steigen und wegzufahren. Deshalb verhängte der Richter ein Bußgeld. Weil im Internet ein Aufruf war, die Verhandlung zu stören, waren rund zwei Dutzend Polizisten im Einsatz.
Quelle: Badische Zeitung vom Freitag, 12. November 2004