Der Mann, der am Montag vor dem Freiburger Amtsgericht stand, schien wenig Respekt vor der hohen Instanz zu haben. Das ungewaschene, schwarz gefärbte Haar hing ihm wild ins Gesicht, die Jeans, die er trug, hatten ihre besten Tage schon seit Jahren hinter sich, und das mit Nieten auf seiner vollgesprühten Jacke befestigte Leopardenfellimitat sah auch schon ziemlich mitgenommen aus. Dem 23-jährigen Punk wurde zur Last gelegt, am 17. Januar an einer Hausbesetzung der leer stehenden Gaststätte Fortuna in der Basler Straße beteiligt gewesen zu sein, zu der es im Anschluss an eine Antifa-Demo gekommen war. Der Angeklagte wurde zudem beschuldigt, einen Polizeibeamten, der die Besetzer fotografiert hatte, beleidigt zu haben.
Schon zu Beginn der Verhandlung gestand der arbeitslose Industriemechaniker, an der Besetzung beteiligt gewesen zu sein. Die Sache habe sich einfach so ergeben. Er sei ein bisschen alkoholisiert gewesen und habe sich mitreißen lassen, erzählte er. Die Beamtenbeleidigung stritt er jedoch vehement ab. Der Beleidigte selbst hatte den Angeklagten bei der ersten Vernehmung anhand von Lichtbildern identifiziert, weitere Zeugen gab es jedoch nicht.
So stand Aussage gegen Aussage. Und in diesem Fall gilt bekanntlich der Grundsatz, wonach im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Für den eingestandenen Hausfriedensbruch, bei dem, so der Richter, "ein erheblicher Einschnitt in die öffentliche Ordnung" begangen wurde, verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen von je fünf Euro. Dass sei, so der Richter, für den nahezu mittellosen Mann schon eine Summe, die weh tue.
mey
Quelle: Badische Zeitung vom Mittwoch, 27. Oktober 2004