Wer den Rechtsstaat aushebeln will, den muss dieser nicht auch noch alimentieren. Das gilt nicht nur für islamistische Hassprediger. Doch dieser berechtigte Grundsatz, sich seiner Feinde zu erwehren, muss sich auf den konkreten und wohl begründeten Einzelfall beschränken, alles andere wäre ein Rückfall in die Gesinnungsschnüffelei. Seit 14 Jahren beobachtet der Verfassungsschutz Michael Csaszkóczy. Und fand heraus, was jeder wissen konnte: dass er für eine antifaschistische Gruppe aktiv war und ist. Mehrfach wurde der angehende Lehrer bei Demonstrationen festgenommen, alle Verfahren wurden eingestellt. Der Mann mag unbequem sein, das allein rechtfertigt kein Berufsverbot. Und um ein solches handelt es sich, allen Wortklaubereien und formalen Einwänden des Kultusministeriums zum Trotz. Es mutet schon merkwürdig an, wenn der Einsatz gegen das Wirken einer Partei, die der Bundesinnenminister verbieten wollte, als verfassungsfeindliche Aktivität gewertet wird. Erst recht dann, wenn als Kronzeuge ausgerechnet der Verfassungsschutz auftritt, der wegen seiner Verwicklungen mit der rechten Partei dieses NPD-Verbotsverfahren kippte. Michael Csaszkóczy hat offenbar nie versucht, Schüler zu indoktrinieren. Bis dahin hat er einen Anspruch, ausschließlich nach seiner Qualifikation beurteilt zu werden. Und danach müsste er in den Schuldienst übernommen werden. Es muss nicht als Beamter sein.
Franz Schmider
Quelle: Badische Zeitung vom Freitag, 27. August 2004