NEURUPPIN epd Träger der Kleidungsmarke "Thor Steinar" haben eine weitere Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Das Landgericht Neuruppin (Brandenburg) wies gestern die Beschwerde eines 20-Jährigen als unbegründet zurück, dessen "Thor Steinar"-T-Shirt im August in Oranienburg beschlagnahmt worden war. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, wonach das Runen-Logo von "Thor Steinar" nationalsozialistischen Symbolen zum Verwechseln ähnlich sieht und die Beschlagnahme rechtens sei. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) begrüßte das Urteil. Der Beschluss ist der dritte Erfolg der Sicherheitsbehörden bei ihrem Vorgehen gegen "Thor Steinar". Die Herstellerfirma MediaTex hatte vergangene Woche angekündigt, dass das Runen-Logo vom Markt genommen wird.
Quelle: taz vom Donnerstag, 18. November 2004
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