Das Landgericht Potsdam hat eine Beschwerde der bei Neonazis beliebten Modefirma "Thor Steinar" verworfen. Wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag mitteilte, bleibt die Beschlagnahmung von Kleidung mit dem Logo des Unternehmens rechtens.
Die Richter schlossen sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, wonach das Runen-Logo mit den Kennzeichen ehemaliger NS-Organisationen verwechselt werden kann.
Im vergangenen November hatte bereits das Landgericht Neuruppin die Verwendung des "Thor-Steinar"-Logos für strafbar erachtet.
Inzwischen verwendet die Firma ein anderes Kennzeichen, das strafrechtlich nicht bedenklich ist.
Quelle: N24 vom Dienstag, 8. Februar 2005
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