Neuruppin (ddp-lbg). Das Amtsgericht Neuruppin hat einen 23-jährigen Garten- und Landschaftsbauer wegen Verwendens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen zu 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin geführt worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Verurteilte war den Angaben zufolge am 26. Oktober in Neuruppin mit einer Kapuzenjacke der Marke «Thor-Steinar» unterwegs. Das Tragen des Logos dieser Marke ist strafbar. Es handelt sich um den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder von solchen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Bei dem Logo der Marke sind zwei Runen so miteinander kombiniert, dass sie für Eingeweihte die Doppel-Sig-Rune der ehemaligen Waffen-SS zeigen.
Wie die Hauptverhandlungen ergeben hat, wusste der junge Mann, dass das Logo verboten ist. Ihm war auch bekannt, dass bei seinen Freunden bereits Bekleidung dieser Art von der Polizei beschlagnahmt worden war. Der Verurteilte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft «nicht unerheblich vorbelastet». Er sei insbesondere wegen so genannter politisch motivierter Kriminalität bekannt.
Quelle: YAHOO! Nachrichten vom Donnerstag, 23. Dezember 2004
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