Die bei Rechtsradikalen beliebte Bekleidungsmarke "Thor Steinar", die von der Firma Mediatex in Zeesen bei Königs Wusterhausen vertrieben wird, nimmt ihr umstrittenes Runen-Logo vom Markt. "Ich habe nach den Beschlagnahmungen in den vergangenen Wochen dazu geraten", sagte der Berliner Mediatex-Anwalt Markus Roscher gestern auf Anfrage. Ein neues Firmenwappen sei aber schon in Arbeit.
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hatte vergangene Woche angeordnet, bundesweit Textilien mit dem "Thor Steinar"-Zeichen einzuziehen. Erwirkt hatte diesen Beschluss die Neuruppiner Staatsanwaltschaft. Sie ist der Auffassung, dass das Runen-Logo "nationalsozialistischen Symbolen zum Verwechseln" ähnele (die RUNDSCHAU berichtete).
Im "Thor-Steinar"-Logo sind zwei nordische Runen miteinander verschlungen: die Tyr-Rune und die Wolfsangel. Erstere war in der NS-Zeit Ärmelemblem der Absolventen der SA-Reichsführerschulen. Die Wolfsangel zählt nach Hakenkreuz und Sig-Rune zu den signifikantesten Symbolen des Nationalsozialismus. Sie tauchte in den Abzeichen mehrerer SS-Einheiten auf und wurde - leicht abgewandelt - auch von der 1982 als verfassungsfeindlich verbotenen Jugendorganisation "Junge Front" genutzt. Zudem heißt es, dass der Name "Steinar" in Verbindung mit dem Wort Division, wie er auf T-Shirts der Marke aufgedruckt ist, eine gezielte Anspielung auf den von Neonazis glorifizierten SS-General Felix Steiner sei.
Der Amtsgerichtsbeschluss hat für die Firma Mediatex weit reichende Folgen: Er ermöglicht bundesweit Razzien in Geschäften, die Kleidung mit dem Runen-Logo verkaufen. Auch Träger der Textilien müssen jetzt damit rechnen, dass Beamte ihre Kleidungsstücke konfiszieren. Darüberhinaus ordnete das Gericht an, die für die Firmenwappen-Herstellung notwendigen Hilfsmittel wie "Platten, Formen, Negative oder Matritzen" unbrauchbar zu machen.
"Mediatex hat deshalb alle Händler aufgefordert, die Logos zu entfernen und die Ware zurückzugeben", sagte Anwalt Roscher auf Anfrage. "Wir beugen uns dieser Gewalt, obwohl uns sächsische, die Cottbuser und die Frankfurter Staatsanwaltschaft zuvor mehrfach signalisiert hatten, dass keine Ähnlichkeit mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestehe. Der Schaden ist katastrophal."
Rechtsanwalt Roscher hat beim Potsdamer Landgericht Beschwerde gegen den Amtsgerichtsbeschluss eingelegt. Textilien, die die Polizei im Oktober in einem Henningsdorfer Geschäft bei Berlin beschlagnahmt hatte, haben die Behörden inzwischen wieder zurückgeben müssen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gab.
Um mögliche Schadenersatzforderungen der Firma Mediatex auszuschließen, hat Brandenburgs Generalstaatsanwaltschaft erst einmal angewiesen, den Beschlagnahmungsbeschluss des Amtsgerichtes nicht zu vollstrecken. "Wir wollen abwarten, wie das Landgericht Potsdam entscheidet", sagte deren Pressesprecher Rolf Grünebaum gestern auf Anfrage. "Wir stehen hinter der Neuruppiner Staatsanwaltschaft, aber dass der Straftatbestand 86a durch das Logo verletzt wird, sieht bislang sonst noch keiner in Deutschland so."
Quelle: Lausitzer Rundschau vom Dienstag, 16. November 2004
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