Neuruppin/Potsdam Das an ein Symbol der Waffen-SS angelehnte Runenwappen der Bekleidungsmarke "Thor Steinar" bleibt verboten. Das Landgericht Neuruppin wies am Mittwoch die Beschwerde eines 20-jährigen Mannes zurück, dessen T-Shirt beschlagnahmt worden war.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) begrüßte das Urteil: "Der Versuch, dieses Symbol in einem Markenlogo zu kaschieren, zeigt, mit welchen Methode die rechtsextremistische Szene neuerdings versucht, ihre Ideologien in die Mitte der Gesellschaft zu tragen."
Bildungsminister Holger Rupprecht (parteilos) sagte, bereits vor den ersten juristischen Entscheidungen hätten mehrere Schulleiter im Land diese Kleidung an ihren Schulen verboten. "Ich würdige ausdrücklich Mut und Zivilcourage dieser Schulleiter."
In dem Firmenlogo der Bekleidungsmarke werden zwei Runen so miteinander kombiniert, dass sie für Eingeweihte die Doppel-Sig-Rune der ehemaligen Waffen-SS zeigen. Nach Angaben des Innenministeriums hat sich das Runenwappen in der rechtsextremistischen Szene zu einem eindeutigen Erkennungszeichen entwickelt.
Quelle: MAZ vom Donnerstag, 18. November 2004
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