Mittwoch, 07.02.2007
Im Justizskandal um den Freispruch der Züricher Prügelbullen im Fall Eldar S. ist das schriftliche Urteil eingetroffen.
Sämtliche Zeugen, welche die Bullenschläger belasten, werden auf hässliche Art in ihrer Würde verletzt, menschlich diffamiert oder anderweitig der verschrobenen oder verzerrten Wahrnehmung bezichtigt.
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