Samstag, 02.12.2006
In Heidelberg wurde am 30. November ein Antifaschist in einem Berufungsverfahren vom Heidelberger Landgericht zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen im Sommer 2005 Plakate öffentlich angebracht zu haben auf denen der damals in Heidelberg studierende Matthias Müller angeblich zu unrecht als „Neonazi“ bezeichnet worden sei. Das auf dem Plakat abgebildete Foto zeigte den vor Gericht durch den Nazianwalt und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Republikaner Björn Clemens vertretenen Burschenschaftler Müller als Teilnehmer an einem Neonaziaufmarsch von NPD und freien Kameradschaften am 1. Mai 2005 in Frankenthal in der Pfalz. Liest die Richterin keine Nachrichten oder ist sie selbst eine Faschistin?