Montag, 16.01.2006
Am 9.1. fand am Amtsgericht Heidelberg ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt. Er war angeklagt wegen übler Nachrede und einer Urheberrechtsverletzung. Richterin Peters befand den Angeklagten jedoch nur einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild für schuldig und verurteilte ihn mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätze a 10 Euro auf Bewährung zuzüglich einer sofort zu zahlenden Geldbuße von 150 Euro. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens und seine Anwaltskosten zu tragen. Im Laufe der Verhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass der Anzeigenerstatter in der Tat enge Kontakte zur Neonazi-Szene pflegt.