Dienstag, 22.11.2005
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte am 22. November den Antifaschisten Daniel W. zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung nach Paragraph 129a und folgte damit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Nachdem bereits 2003, mit dem Freispruch von Carsten S. das Konstrukt der „Terroristischen Vereinigung“ vom Tisch war und Marco H. und Daniel W. wegen Brandstiftung zu zweieinhalb beziehungsweise zwei Jahren verurteilt wurden, plädierte die Bundesanwaltschaft im heute zu Ende gegangenen Revisionsverfahren überraschend auf eine Verurteilung nach Paragraph 129a.
Soligruppe Magdeburg-Quedlinburg
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