Samstag, 24.09.2005

Es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Magdeburger Aktivisten und zwei weitere Personen nach §129 StGB (Kriminelle Vereinigung). Den dreien wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, um gemeinsam Sachbeschädigungen zu begehen. Dabei handelt es sich nicht um das Verfahren nach §129a StGB (Terroristische Vereinigung), welches sich auch gegen Magdeburger Linke richtet.

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