Mittwoch, 17.08.2005

Das Ermittlungsverfahren wegen öffentlichen Aufrufens zu Straftaten, mit dem die Freiburger Bullen die Hausdurchsuchung einer linken WG am 8. Dezember 2004 begründet haben, wurde von der Staatsanwaltschaft am 29. Juli eingestellt. Trotz der Beschlagnahmung der inkriminierten Flugblätter wurde keine Anklage erhoben. Offensichtlich diente die Razzia nur der Bespitzelung und Einschüchterung der linken Szene. Starke Kryptoalgorithmen sind unsere Freunde!

Schlagworte