Donnerstag, 28.07.2005

Die für den 20. August im bayerischen Wunsiedel geplante Kundgebung zum Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten. Das vom Landratsamt verfügte Verbot einer Kundgebung stehe sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem neuen Versammlungsrecht in Einklang, so das VerwG Bayreuth.

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