Mittwoch, 13.07.2005
In Schwäbisch Hall wurde ein Antifaschist wegen Aufrufens zur Störung und Vereitelung einer Nazidemo der BDVG am 25. März 2004 zu 20 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro verurteilt.
In Schwäbisch Hall wurde ein Antifaschist wegen Aufrufens zur Störung und Vereitelung einer Nazidemo der BDVG am 25. März 2004 zu 20 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro verurteilt.