Mittwoch, 22.06.2005

Der Grundrechtsprof Thomas Würtenberger meinte am 21. Juni: "Könnte es also nicht sein, dass wir uns das absolute Folterverbot nur deswegen leisten können, weil wir darauf vertrauen, dass im Einzelfall doch das Gewisen überwiegen wird." Der Mann ist Rechtsberater von Unirektor Jäger - wie passend.

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