Mittwoch, 25.05.2005

Ein Berufungsgericht in Minnesota hat eine Einschätzung der Vorinstanz bestätigt, nach der die Existenz eines Verschlüsselungsprogramms auf dem Computer eines Angeklagten als ein Indiz für eine kriminelle Absicht gedeutet werden kann. Sind wir nicht alle ein bisschen potenziell kriminell?