Sonntag, 24.04.2005

In Berlin endete ein Prozess wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot mit einem Freispruch. Die Angeklagte hatte sich am 1. Mai 2004 auf einer Antifademo vermummt, um nicht von den Nazis erkannt zu werden. Begründet wurde das Urteil mit den Anti-Antifa-Kampagnen der organisierten Nazis. Back to the 80s!

Schlagworte