Freitag, 04.03.2005

In Basel wurde das Urteil von 4 Monaten auf 2 Jahre Bewährung gegen eine Genossin in der Berufungsverhandlung bestätigt. Sie soll bei einer nicht angemeldeten Antikriegsdemo am Megafon geredet haben und wurde aus diesem Grund wegen qualifizierter Gewalt und Drohung gegen Beamte und wegen Landfriedensbruches verurteilt. Dieser Artikel stellt bereits die bloße Teilnahme an einer "Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden" unter Strafe. Nieder mit der Klassenjustiz!
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