Samstag, 17.02.2007
Der 67jährige Nazi Ernst Zündel wurde am 15. Februar wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener auf der Zundelsite vom Landgericht Mannheim zur Höchststrafe von fünf Jahren Knast verurteilt.
Der Prozess war ein einziges Possenspiel: Die NazianwältInnen hitlerten im Gerichtssaal, der Richter war beleidigt und Zündel schmollte. Die Haftstrafe wird nicht nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt und die zweijährige Abschiebehaft in Kanada wird nicht angerechnet. Holocaust-Leugner zum Schweigen bringen!
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