Donnerstag, 11.01.2007
Das Amtsgericht Garmisch- Partenkirchen verurteilte am 10. Januar einen Linken zu 60 Tagessätzen à 10 Euro wegen Verstoßes gegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Er wurde am 27. Mai 2006 in Mittenwald mit Flyern kontrolliert, auf denen das Cover des Buches „Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus“ abgebildet war. Der Angeklagte wird Revision gegen das Urteil einlegen. Nächste Instanz wird das Oberlandesgericht München sein.
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