Mittwoch, 11.10.2006

In Dresden gab es am 11. Oktober eine Hausdurchsuchung bei einem Antimilitaristen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Auf ihn ist eine Mobilisierungsseite gegen den Zapfenstreich der Bundeswehr am 12. Oktober angemeldet, auf der sich ein Aufkleber befindet, auf dem ein Soldat mit SS-Rune abgebildet ist. Nach Stuttgart und Berlin kriminalisiert nun auch die sächsische Justiz Linke mit Gesetzen, die gegen Nazis geschaffen wurden. Gleichzeitig mahnt das BVerfG heuchlerisch eine strengere Prüfung von Hausdurchsuchungen in Deutschland an.