Montag, 31.07.2006
Nach Meinung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtfertigt die bloße Befürchtung, bei einer Kundgebung werde rechtsextremes Gedankengut verbreitet, noch kein Demonstrationsverbot.
Nach Meinung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtfertigt die bloße Befürchtung, bei einer Kundgebung werde rechtsextremes Gedankengut verbreitet, noch kein Demonstrationsverbot.