Freitag, 21.07.2006
In Stuttgart wurden sechs OBW9-Besetzer zu zwei zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafen in Höhe von je 40 Tagessätzen à 10 Euro und drei Jugendstrafen in Form von je 30 Sozialstunden und einmal 40 Stunden wegen zusätzlicher Beleidigung verurteilt.