Mittwoch, 12.07.2006
Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln ist laut einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg zukünftig in Deutschland verboten.
Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln ist laut einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg zukünftig in Deutschland verboten.