Dienstag, 11.07.2006
In Freiburg fand am 11. Juli eine Gerichtsverhandlung gegen einen Schattenparker statt. Er wurde des angeblichen „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ bei der Räumung des Fahnenmastplatzes am 3. Dezember 2005 angeklagt und von mehr als 20 Leuten in den Gerichtssaal begleitet. Obwohl bei der Räumung niemand verletzt wurde und ein Bulle den nicht vorbestraften Angeklagten entlastete, endete die etwa einstündige Verhandlung mit einer Verurteilung zu 30 Tagessätzen à 15 Euro. Von den insgesamt 450€ Strafe wurden 250€ auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Vor und nach der Verhandlung gab es Musik von der Demokarre vorm Amtsgericht und es wurden Flyer verteilt.