Donnerstag, 22.06.2006
Honorare für Spitzel der deutschen Geheimdienste werden steuerlich begünstigt. Der Spitzelsteuersatz liegt deutlich unter dem Spitzensteuersatz für Einkommen. Begründung: V-Leute könnten für ihre Tätigkeit – im Gegensatz zu ArbeitnehmerInnen – keinen pauschalen Steuervorteil geltend machen.