Montag, 19.06.2006
Obwohl die fünf einschlägig vorbestraften Nazis Jagd auf „dunkelhäutige Besucher“ gemacht und Naziparolen gegrölt hätten, erkennt die Jugendkammer des Oldenburger Landgerichtes in dem Überfall auf ein Jugendzentrum in Ostfriesland keinen rechtsradikalen Hintergrund. Mit Bewährungs- und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr und acht Monaten wurde diese Tat vom 29. Dezember 2003 geahndet. Ein Nazi wurde zusätzlich wegen versuchten Mordes angeklagt, da er versucht habe, einen 16-jährigen Besucher mit einem „Bordsteinkick“ zu töten. Der 20-Jährige wurde am Ende zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil ihm eine Tötungsabsicht nicht nachzuweisen war.