Mittwoch, 07.06.2006
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die demütigende Kontrolle eines unverdächtigen weiblichen Fans durch die Polizei vor einem Zweitligaspiel am 11. März 2005 für rechtens erklärt. Die Frau musste sich nackt ausziehen, da vermutet wurde, dass sie verbotene Gegenstände für gewaltbereite Hooligans ins Stadion schmuggeln könne. Ihre Klage gegen die erniedriegende Behandlung wurde abgewiesen. „Die junge Frau“, schreiben die Richter, „hätte doch einfach auf den Stadionbesuch verzichten können.“