Donnerstag, 25.05.2006

Stellvertretend für alle linken Organisationen wurde der Roten Hilfe e.V. am 27. April vom Landgericht Hamburg die weitere Verwendung des „Faust-Symbols“ als Kennzeichen für Demo-SanitäterInnen unter Androhung eines bis zu sechsstelligen Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft untersagt. Nieder mit dem Deutschen Roten Kreuz!