Samstag, 20.05.2006

Die angedrohte Haft gegen einen Aktivisten der Gießener Projektwerkstatt wurde vorerst ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht ordnete per Beschluss vom 17. Mai die Aussetzung der Strafvollstreckung an, bis über seine Verfassungsbeschwerde in dem Fall entschieden worden ist.