Mittwoch, 26.04.2006

Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat entschieden, dass Links zu Naziseiten in Ausnahmefällen zu Dokuzwecken nicht strafbar seien. Allerdings gelte grundsätzlich: „Der Linksetzer ist auch für die Inhalte der von seiner Dokumentation aus aufrufbaren Seiten strafrechtlich zunächst verantworltich, er ist ein Täter.“ Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf den „Hakenkreuzprozess“ gegen Nix Gut haben.
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