Donnerstag, 16.03.2006
In Dresden kam Oberstaatsanwalt Jürgen Schär zu dem Ergebnis, dass die Blockade einer Brücke keine Nötigung des faschistischen Demonstrationszuges am 11. Feburar dargestellt habe.
In Dresden kam Oberstaatsanwalt Jürgen Schär zu dem Ergebnis, dass die Blockade einer Brücke keine Nötigung des faschistischen Demonstrationszuges am 11. Feburar dargestellt habe.