Mittwoch, 08.03.2006
Die NPD klagte vorm Verwaltungsgericht in Berlin gegen die von der Polizei akzeptierten Blockaden ihrer Demonstrationen am 1. Mai 2004 und am 8. Mai 2005. Die Nazis argumentierten, das Land Berlin habe den Notstand bewusst herbeigeführt. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen.