Freitag, 03.02.2006
Am 3. Februar fanden am Amtsgericht Stuttgart die beschleunigten Verfahren gegen angebliche Teilnehmer der Spontandemo gegen die Anmelderin des Naziaufmarsches in Stuttgart statt. Die Angeklagten wurden wegen Landfriedensbruchs (im zweiten Verfahren zusätzlich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz) zu 210 € Geldstrafe und zu 600 € Geldstrafe, erstere unter Strafvorbehalt verurteilt. Die lächerlichen, auf keiner Grundlage basierenden Haftbefehle wurden in beiden Fällen aufgehoben.