Montag, 23.01.2006
Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass die Durchsuchung und die Beschlagnahmungen beim LabourNet am 5. Juli 2005 rechtswidrig waren und gegen das Grundgesetz verstiessen.
Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass die Durchsuchung und die Beschlagnahmungen beim LabourNet am 5. Juli 2005 rechtswidrig waren und gegen das Grundgesetz verstiessen.