Mittwoch, 18.01.2006
Der europäische Menschengerichtshof hat an dem Fall der „7. Lindauer Chaostage“ 1997 entschieden, dass die Dauer von vorhersehbaren Inhaftierungen nicht unverhältnismäßig lang sein darf. Im konkreten Fall wurde ein Punk 19 Stunden festgehalten, weil es keinen Bereitschaftsdienst bei Gerichten gegeben habe.