Freitag, 06.01.2006
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine stundenlange Gewahrsamname ohne richterliche Anordnung rechtswidrig ist. Offiziell ist die gänge Polizeipraxis nun also verboten. Aber erstens schert das die Bullen einen Dreck, da sie kaum mit Konsequenzen zu rechnen haben, und zweitens bleibt die Frage: „Für wen sind die RichterInnen in einem kapitalistischen Staat da?“