Der vierte Prozestag gegen Christian am 16.12. zeigte mal wieder deutlich, dass es sich um einen politischen Prozess handelt. Wegen seiner schweren Erkrankung gab die Richterin bekannt, dass die U-Haft wegen des Landfriedensbruchs in Dresden aufgrund der geringen Fluchtgefahr aufzuheben sei. Allerdings muss Christian dennoch weiter in U-Haft verbleiben, da gegen ihn im Juli 2005 vorsorglich ein weiterer Haftbefehl erlassen wurde, der verhindern soll, dass er sich seiner Berufungsverhandlung in einem anderen Verfahren wegen Landfriedensbruch in der Nähe eines Naziaufmarschs am 1. Mai 2004 in Berlin- Friedrichshain, entzieht.
Am 20. Dezember legte der Staatsanwalt wie erwartet Beschwerde gegen die beschlossene Haftverschonung ein, die Besuchssperre für Christians Verlobte bleibt weiterhin bestehen. Nächster Verhandlngstag ist der 6.1. um 9 Uhr im Amtsgericht in der Turmstraße 91, bezeichnenderweise im Raum 101.
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