Donnerstag, 15.12.2005

Das Landgericht Kassel hat den Antrag des Nazis Dominik Kleer von der „Kameradschaft Saarlautern“ auf Prozesskostenhilfe zwecks Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen einen Antifaschisten zurückgewiesen. Damit fällt Kleers Klage in sich zusammen, das sie unter Vorbehalt der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht wurde.

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