Freitag, 02.12.2005
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat unanfechtbare Urteile zu den Nazidemos am 3.12. gefällt. Die Nazidemo in Rastatt ist demnach von 12:30 Uhr bis 16 Uhr erlaubt, jedoch nur bis zur Hauptpost. Bezüglich Karlsruhe wurden sowohl die Klage der Linken wie der Rechten zurückgewiesen. Damit darf die Antifakundgebung nur auf dem Kronenplatz stattfinden und die Nazidemo von 14 Uhr bis 16:30 Uhr. Die Antifa Infonummer ist 0163/1644991, die AAKA Infonummer ist 0721/405097 und die EA-Nummer lautet 0721/3545741. Radio Querfunk berichtet live auf 104,8 Mhz. Auf nach Rastatt und Karlsruhe!