Freitag, 09.09.2005

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 9.9. einen V-Mann-Einsatz vor 14 Jahren in der autonomen Szene für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab einer Klage eines Betroffenen statt, der damals von einem verdeckten Ermittler des baden-württembergischen Landeskriminalamts ausspioniert worden war. Der Spitzel hatte den Auftrag, das militante autonome Spektrum und das RAF-Umfeld in Freiburg aufzuhellen und wurde abgezogen, nachdem zwei Spitzel in Tübingen mit ähnlichen Legenden aufgeflogen waren.

Schlagworte