Samstag, 27.08.2005

In Stuttgart wurde im März ein Antifaschist wegen des Verteilens von Flugblättern zu drei Monaten Knast verurteilt. Jetzt legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, weil das Gericht den Angeklagten nicht wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilte - auf dem Flublatt war ein zerschlagenes Hakenkreuz abgebildet.

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